„Die Wohnung ist bei Auszug weiß gestrichen zurückzugeben“ – so oder ähnlich steht es in manchen Mietverträgen. Wer das liest, kauft oft eimerweise Weiß. Dabei lohnt sich vorher ein genauer Blick, denn eine solche Vorgabe ist häufig unwirksam.
Nur Weiß vorschreiben ist zu eng
Der Bundesgerichtshof hat 2010 klargestellt: Legt ein vorgedruckter Mietvertrag den Mieter für den Auszug auf eine einzige Farbe fest, nämlich Weiß, benachteiligt ihn das unangemessen. Eine sogenannte Farbwahlklausel ist nur dann in Ordnung, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe gilt und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt. Nur Weiß ist zu eng, denn auch andere dezente Farbtöne erschweren die Weitervermietung nicht. Während der Mietzeit darf dir der Vermieter per Formularklausel ohnehin keine Farben vorschreiben.
Die Folge einer unwirksamen Farbwahlklausel reicht weit: Nach dem Bundesgerichtshof ist dann die gesamte Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam. Unter Umständen musst du also gar nicht streichen. Anders kann es aussehen, wenn du die Farbe mit dem Vermieter im Einzelnen ausgehandelt hast: Für solche Individualvereinbarungen gilt die strenge Kontrolle vorgedruckter Klauseln nicht.
Knallige Farben musst du trotzdem überstreichen
Ein Freibrief für jede Farbe ist das nicht. Hast du die Wohnung in neutraler Dekoration übernommen und einzelne Wände selbst in kräftigen Farben gestrichen – im entschiedenen Fall rot, gelb und blau –, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen, wenn du sie in diesem ausgefallenen Zustand zurückgibst, den viele Mietinteressenten nicht akzeptieren. Das hat der Bundesgerichtshof 2013 entschieden. Grundlage ist deine allgemeine Pflicht zur Rücksichtnahme aus dem Mietverhältnis, nicht die Renovierungsklausel: Das Überstreichen ungewöhnlicher Farben zählt rechtlich nicht zu den Schönheitsreparaturen. Deshalb hilft dir eine unwirksame Klausel hier nicht weiter.
So gehst du vor
- Vertrag prüfen lassen: am besten vor dem ersten Pinselstrich, zum Beispiel beim Mieterverein.
- Kräftige Farben überstreichen: Was du selbst bunt gestrichen hast, streichst du in einem hellen, neutralen Ton über.
- Es muss nicht reinweiß sein: Ein gebrochenes Weiß oder ein anderer dezenter, heller Ton genügt in der Regel.
- Übergabe dokumentieren: Fotos beim Einzug und beim Auszug helfen, wenn es später Streit gibt.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
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Hinweis: Das Video in diesem Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt.