Mietkaution beim Umzug: Neue zahlen, bevor die alte zurück ist

Bei einem Umzug überschneiden sich zwei Kautionen: Für die neue Wohnung wird die Sicherheit fällig, während die alte noch bei deinem bisherigen Vermieter liegt. Wer das früh weiß, kann besser planen.

Die alte Kaution kommt nicht sofort

Laut dem Ratgeber „Wohnungsmietrecht“ des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz kannst du die Rückzahlung erst nach Ablauf einer angemessenen Überlegungs- und Prüfungsfrist des Vermieters verlangen. Diese Frist hängt vom Einzelfall ab und beträgt in der Regel drei bis sechs Monate. Steht nach dem Ende des Mietverhältnisses noch eine Nebenkostenabrechnung aus, darf der Vermieter die Kaution bis zum Ablauf einer angemessenen Abrechnungsfrist auch teilweise einbehalten. Die Zinsen aus der Kaution stehen dir zu.

Die neue Kaution: Obergrenze und Raten

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch darf die Kaution höchstens das Dreifache der Monatsmiete ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen. Ist sie als Geldsumme zu zahlen, darfst du sie in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen. Abweichende Vereinbarungen zu deinem Nachteil sind unwirksam.

So planst du es

  • Für die neue Kaution die Ratenzahlung einplanen
  • Beim Auszug dem alten Vermieter deine Kontoverbindung für die Rückzahlung geben
  • Die Wohnung gut vorbereitet und mit Protokoll übergeben

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Hinweis: Das Video in diesem Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

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