Vor dem ersten Karton kommen die Verträge. Ganz oben auf der Liste stehen Strom und Gas, denn hier gilt beim Umzug eine eigene Regel im Energiewirtschaftsgesetz.
Sechs Wochen Frist beim Wohnsitzwechsel
Haushaltskunden dürfen ihren bisherigen Strom- oder Gasvertrag bei einem Wohnsitzwechsel außerordentlich kündigen, und zwar mit einer Frist von sechs Wochen. Die Kündigung kann zum Zeitpunkt des Auszugs wirken oder zu einem späteren Zeitpunkt. Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist auf diese sechswöchige Frist im Fall des Umzugs hin.
Neue Adresse angeben
In deiner Kündigung musst du deine künftige Anschrift oder eine Identifikationsnummer deiner künftigen Entnahmestelle mitteilen. Damit kann dein Versorger prüfen, ob er dich auch in der neuen Wohnung beliefern kann.
Wann die Kündigung nicht greift
Bietet dir dein bisheriger Versorger innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform an, den Vertrag am neuen Wohnsitz zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen, und ist die Belieferung dort möglich, gilt das Sonderkündigungsrecht nicht. Dein Vertrag zieht dann mit dir um.
So planst du es
- Auszugstermin festlegen und sechs Wochen zurückrechnen
- Kündigung mit neuer Adresse rechtzeitig an den Versorger schicken
- Antwort des Versorgers abwarten und aufbewahren
- Für die neue Wohnung rechtzeitig klären, wer dich dort beliefert
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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Hinweis: Das Video in diesem Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt.