Wohnung kündigen im Oktober 2026: Warum der 5. Oktober zählt

Die neue Wohnung ist zum Jahreswechsel zugesagt, die Kündigung der alten geht schnell per Nachricht raus, und der unterschriebene Brief folgt erst Tage später. Genau diese Tage können einen ganzen Monat Miete kosten.

Nur schriftlich, mit Unterschrift

Die Kündigung einer Mietwohnung braucht laut Gesetz die schriftliche Form, also ein Schreiben mit deiner eigenhändigen Unterschrift. Eine Nachricht per Messenger, SMS oder normaler E-Mail reicht nicht. Gleichwertig wäre eine qualifizierte elektronische Signatur, im Alltag ist der unterschriebene Brief aber der sichere Weg. Steht ihr zu mehreren im Mietvertrag, etwa als WG, müsst ihr gemeinsam kündigen: Am sichersten unterschreiben alle auf demselben Schreiben.

Die Frist: dritter Werktag, der Zugang zählt

Als Mieter kannst du nach der gesetzlichen Frist spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Vermieter ankommt, nicht, wann du sie abschickst.

Im Oktober 2026 sind Donnerstag, der 1., und Freitag, der 2., die ersten beiden Werktage. Der 3. Oktober ist ein Samstag und als Tag der Deutschen Einheit bundesweit Feiertag, der 4. ein Sonntag. Dritter Werktag ist damit Montag, der 5. Oktober. Geht die Kündigung bis dahin zu, endet das Mietverhältnis mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Kommt sie erst am 6. Oktober an, endet es mit Ablauf des 31. Januar 2027: ein Monat Miete mehr.

So kommt die Kündigung nachweisbar an

  • Selbst einwerfen, mit einer Begleitperson, die den Inhalt kennt und bezeugen kann
  • Nicht erst abends einwerfen: Nach den örtlich üblichen Postzustellzeiten zählt der Einwurf oft erst am nächsten Tag
  • Einen zuverlässigen Boten beauftragen
  • Einwurf-Einschreiben statt Übergabe-Einschreiben: Beim Übergabe-Einschreiben ersetzt der Benachrichtigungszettel den Zugang nicht
  • Eine Kopie des Schreibens behalten

Ausnahmen

Die Frist gilt für den normalen, unbefristeten Mietvertrag. Für ein möbliertes Zimmer in der Wohnung, in der dein Vermieter selbst wohnt, kannst du spätestens am 15. eines Monats zum Monatsende kündigen. Vor dem 1. September 2001 vertraglich vereinbarte Fristen können weitergelten, und ein Kündigungsverzicht oder ein Zeitmietvertrag folgt eigenen Regeln. Ansonsten sind vertragliche Fristen zu deinem Nachteil unwirksam.

Stand: Oktober 2026.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

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Hinweis: Das Video in diesem Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

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