Nach dem Umzug steht der Termin bei der Meldebehörde an. Wer dann nur den Mietvertrag in der Mappe hat, muss oft noch einmal wiederkommen. Denn für die Anmeldung brauchst du die Wohnungsgeberbestätigung.
Zwei Wochen Zeit zum Anmelden
Laut Bundesmeldegesetz musst du dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Dein Wohnungsgeber, meist der Vermieter, ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Er oder eine von ihm beauftragte Person bestätigt dir den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde elektronisch, und zwar innerhalb derselben Frist.
Was in der Bestätigung steht
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers, und wenn er nicht Eigentümer ist, auch der Name des Eigentümers
- das Einzugsdatum
- die Anschrift der Wohnung
- die Namen der meldepflichtigen Personen
Das Verwaltungsportal des Freistaats Bayern stellt klar: Die bloße Vorlage des Mietvertrags reicht nicht, weil er in der Regel nicht alle benötigten Angaben enthält. Bestätigt der Vermieter elektronisch, bekommst du von ihm ein Zuordnungsmerkmal für deine Anmeldung.
Wenn die Bestätigung nicht kommt
Verweigert der Wohnungsgeber die Bestätigung oder erhältst du sie nicht rechtzeitig, musst du das der Meldebehörde unverzüglich mitteilen. Am einfachsten ist es, deinen neuen Vermieter schon vor dem Umzug darauf anzusprechen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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Hinweis: Das Video in diesem Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt.